Anmeldung
Zur Teilnahme am LeverkusenPride ist das ausfüllen und abschicken eines Anmeldeformulars grundsätzliche Voraussetzung. Die Anmeldung muss bis spätestens 14.02.2025 um 12.00 Uhr beim Veranstaltungsleiter postalisch oder per E-Mail oder über das Onlineformular eingegangen sein. Eine Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt, ist nur bedingt möglich.
Datenschutz
Mit der Unterschrift erlaube ich dem Verein Pride am Rhein e.V. die Daten von mir und meiner angemeldeten Gruppe zum Zwecke der Datenspeicherung und Verarbeitung dauerhaft abzuspeichern. Diese Erlaubnis kann ich ohne Angabe von Gründen jederzeit schriftlich oder per E-Mail wiederrufen.
Zulässige Gruppen und Organisationen
Bei der Demonstration sind nur Gruppen und Organisationen zulässig, die entweder der Queeren Community angehören oder aber die sich mit dem Demonstrationsthema beschäftigen, auseinandersetzen und dies öffentlich unterstützen.
Es dürfen teilnehmen:
Vereine, Organisationen, Projekte, Initiativen, Gruppen etc. der LGBTIQ+, der Queeren Community oder solche die diese erkennbar und eindeutig unterstützen.
Firmen, Unternehmen, Konzerne, Gesellschaften, Behörden, Parteien, Gewerkschaften, etc. die innerbetrieblich Diversity - Managements oder interne LGBTQI+ - Netzwerke fördern und nutzen.
Jeder Teilnehmer setzt sich öffentlich und sichtbar für die Rechte und gesellschaftliche Akzeptanz der Queeren Community, der Demokratie und der Menschenrechte ein. Der Verein Pride am Rhein e.V. behält sich vor, Gruppen oder Organisationen die nicht den oben genannten Vorgaben entsprechen, von der Teilnahme auszuschließen.
Die Teilnahme an der Demonstration geschieht auf eigenes Risiko.
GEMA, Ordnerpersonal
Alle teilnehmenden Gruppen sind selbstständig für die Anmeldung von GEMA verantwortlich.
Ordnerpersonal
Um die Sicherheit der Zuschauer zu gewährleisten ist es erforderlich, für alle Motorbetriebene Fahrzeuge Ordnerpersonal zu stellen. Behördliche Vorgabe ist eine Person pro Rad.
Vor und während der Demonstration ist es absolut verboten, Alkohol, Drogen oder andere berauschende Mittel zu sich zu nehmen. Die Polizei wird stichprobenartig Kontrollen durchführen.
Pro Gruppe muss eine Person benannt werden, die innerhalb der Gruppe auf die Einhaltung der Demonstrationsrichtlinien achtet und bei etwaigen verstößen die betreffenden Personen darauf hinweist.
Sicherheit und Verantwortung
Für die Sicherheit der Personen während der Demonstration und auf den Fahrzeugen und der Aufbauten sowie auch Dekorationen, sind die Teilnehmer selber zivilrechtlich und strafrechtlich verantwortlich.
Unzulässige Werbung und Propaganda
Bei der Demonstration ist es untersagt, Kleidung, Werbung oder Propagandamaterial zu zeigen, zu verwenden oder zu verbreiten welches:
- Volksverhetzung
- Diskriminierung
- Antisemitismus
- Menschenfeindlichkeit
- Sexismus
- Rassismus
- Homo-, Trans- und Interfeindlichkeit
- antidemokratisches
beinhaltet.
Werbung und „Infomaterial“
Es darf bei der Demonstration gerne Werbung und „Infomaterial“ unter den Zuschauern verteilt werden. Darunter sind zu verstehen:
- Kondome
- Flyer
- Aufkleber
- Süßigkeiten
- Fächer
oder ähnliches.
Ein Verkauf oder Verteilung von Waren, offenen Lebensmitteln, alkoholischen Getränken, Betäubungsmitteln sowie Medikamenten ist während der gesamten Demonstration komplett untersagt.
Beschallung
Eine Beschallung am Aufstellungsort ist aufgrund des Lärmschutzes der Anwohner auf ein Minimum zu reduzieren. Die Lautstärke der Beschallung darf während der Demonstration den Maximalwert von 95 db nicht überschreiten.
Durchführung und Allgemeines
Es ist während der Parade ein zu- oder absteigen auf oder vom Fahrzeug verboten.
Außerhalb der Demonstrationsfläche gilt die Straßenverkehrsordnung. Dort dürfen unter keinen Umständen Personen auf der Ladefläche oder Aufbauten der Fahrzeuge mitfahren.
Auf einen ausreichenden Abstand während der Parade zwischen 2 Fahrzeugen und/oder zu Fußgruppen muss zu jedem Zeitpunkt geachtet werden.
Ein nicht notwendiges eigenständiges Anhalten während der Demonstration ist zu unterlassen. Zusätzlich darf die vorgegebene Demonstrations-strecke nicht eigenständig verlassen werden.
Ausnahmen sind:
- es ist Gefahr in Verzug,
- ein Einsatzfahrzeug muss vorbei
- die Veranstaltungsleitung, die Polizei oder eine andere Ordnungsbehörde ordnet dieses an.
Die Aufstellung beginnt um 11:30 Uhr.
Der Verantwortliche der jeweiligen teilnehmenden Gruppe muss durchgängig telefonisch über das Mobiltelefon erreichbar sein.
Aufstellort ist vor dem Rathaus Leverkusen.
Jegliche Beschallung ist am Ende der Demonstration sofort einzustellen.
Es herrscht bei der gesamten Demonstration ein absolutes Glasverbot bei allen Teilnehmer.
Jeglicher anfallender Müll ist durch die Teilnehmenden selbstständig zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Den Anordnungen der Veranstaltungsleitung, seiner Helfer*Innen, den Ordnungsbehörden wie auch der Polizei ist dringend Folge zu leisten.
Bei Nichteinhaltungen der „Allgemeinen Bedingungen für Teilnehmende“ des LeverkusenPride und der Demonstrations-richtlinien ist ein sofortiger Ausschluss an der Teilnahme nicht ausgeschlossen. Ein grobes Vergehen kann auch einen Ausschluss in den Folgejahren nach sich ziehen.
Haftungsausschluss:
Der Veranstalter Pride am Rhein kann für selbst verschuldete Vorkommnisse, Unfälle oder grob fahrlässiges Verhalten der Teilnehmer nicht in Verantwortung oder Regress genommen werden. Die anmeldende Person / Organisation spricht den Veranstalter von jeglichen Schadensersatz-ansprüchen sowie Haftungsansprüchen Dritter frei.
Sollte es dazu kommen, dass die Durchführung der Veranstaltung entweder durch die Behörden nicht genehmigt oder abgesagt wird oder aber diese Wetterbedingt bzw. durch höhere Gewalt nicht durchführbar ist, ist die Haftung und der Anspruch von Rückerstattung von Kostenbeiträgen durch den Veranstalter ausgeschlossen.