Ausstellenden-Vertrag

Informationen zum Ausstellenden-Vertrag für den CSD Leverkusen

Für alle, die mit einem eigenen Stand am CSD Leverkusen teilnehmen möchten, bieten wir die Möglichkeit, einen Ausstellenden-Vertrag abzuschließen. Dieser Vertrag regelt alle wichtigen Details zur Teilnahme an der Infomeile und dem Straßenfest.

Der Vertrag enthält Informationen zu Standflächen, Auf- und Abbauzeiten, Sicherheitsbestimmungen und den allgemeinen Teilnahmebedingungen. Damit möchten wir sicherstellen, dass euer Auftritt reibungslos verläuft und wir gemeinsam ein starkes Zeichen für Vielfalt setzen können. Die Teilnahmebedingungen für das Onlineformular findet ihr hier.

Interessierte Gruppen, Organisationen und Einzelpersonen können den Vertrag hier [Link zum Vertrag einfügen] herunterladen und ausgefüllt an uns zurücksenden. Bei Fragen stehen wir euch jederzeit gerne zur Verfügung.

Seid dabei und werdet Teil des CSD Leverkusen 2025!


Hier den Ausstellenden-Vertrag runterladen und ausgefüllt an uns zurück senden.

Ausstellenden-Vertrag Pride am Rhein_2025 Adobe PDF-Datei

Teilnahmebedingungen

Allgemeine Bedingungen für Ausstellende:

  1. Anmeldung:
    Die Anmeldung erfolgt auf dem Vordruck oder über das Onlineformular unter Anerkennung der Ausstellungsbedingungen und ist verbindlich. Vom Ausstellenden gewünschte Bedingungen, Vorbehalte und Platzwünsche können nur als Wunsch berücksichtigt werden. Mündliche Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wurden. Die Auswahl der Ausstellenden erfolgt nach sachlichen Auswahlkriterien durch den Veranstalter.

  2. Zulassung und Bestätigung:
    Über die Zulassung entscheidet der Veranstalter. Von der Abgabe der Anmeldung kann kein Anspruch auf Zulassung zum Straßenfest/ Infomeile abgeleitet werden. Anmeldungen werden erst nach erfolgter schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter gültig. Die Zulassung zur Teilnahme wird dem Aussteller in Form einer Standbestätigung, in der die Standnummer, die Standmaße (-größe) sowie die Art des Standes festgelegt sind, erteilt. Mit Erteilung der Standbestätigung ist der Vertragsabschluss zwischen der ausstellenden Partei und dem Veranstalter zustande gekommen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung. Ohne Genehmigung des Veranstalters ist eine, auch teilweise, Standüberlassung an Dritte, sowie Werbung für Dritte nicht gestattet. Die Verteilung von Prospekten etc. ist nur am Stand gestattet.

  3. Standausstattung:
    Der Veranstalter stellt den Ausstellenden die in der Anmeldung bestellte Bodenfläche zur Verfügung. Der konkrete Standort wird den Ausstellenden rechtzeitig übersandt, spätestens aber beim Aufbau mitgeteilt. Der Veranstalter teilt die Stellplätze nach freiem Ermessen zu. Die Standzuteilung erfolgt durch den Veranstalter nach spezifischen Gesichtspunkten bzw. infrastrukturellen Gegebenheiten. Der Veranstalter kann, wenn es die Umstände zwingend erfordern, unter Darlegung der Gründe - abweichend von der Zulassung einen Platz in anderer Lage zuweisen oder die Standgröße geringfügig verändern. Aus technischen Gründen kann es zu einer Beschränkung des zugeteilten Standes kommen und berechtigt nicht zur Minderung der Standmiete. Die Ausstattung des Standes liegt in der Verantwortung des Ausstellenden.
    Über die anmietbaren Standausstattungen informiert Sie das Rundschreiben. Optische und akustische Werbemittel dürfen die Nachbarstände nicht beeinträchtigen. Im Zweifelsfall liegt die Entscheidung beim Veranstalter.

  4. Standmieten und Zahlungsfristen:
    Alle genannten Preise verstehen sich netto (zzgl. Mehrwertsteuer). Die Preise schließen die Miete für die Standfläche, Beratung, Betreuung und Service durch den Veranstalter sowie Medien- und Öffentlichkeitsarbeit ein.

  5. Werbung:
    Für die Werbung des Straßenfestes (Flyer, Plakate und Zeitungsanzeigen) sorgt der Veranstalter des Christopher Street Days Leverkusen. Des Weiteren wird über www.prideamrhein.de und auf den SocialMedia Kanälen wie Facebook, Instagram usw. geworben.

  6. Rücktritt / Kündigung:
    Bis zur Bestätigung durch den Veranstalter ist der Rücktritt von der Anmeldung innerhalb einer Kündigungsfrist von 14 Tagen in schriftlicher Form möglich. Nach Ablauf dieser Frist haben die Ausstellenden keinen Anspruch auf Rückerstattung der berechneten Gebühren.

  7. Bei Absage oder Ausfall:
    Der Veranstalter ist bei Vorliegen von nicht durch ihn verschuldeten zwingenden Gründen berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen, zu verändern, zeitweise oder ganz zu schließen. Die Ausstellenden haben in solchen begründeten Ausnahmefällen, ausgenommen in sämtlichen Fällen höherer Gewalt, Anspruch auf Rückgewähr der Ausstellenden-Gebühr in Höhe von 25%. Der übrige Anteil der Ausstellenden-Gebühr wird für die Werbekosten und den Verwaltungsaufwand einbehalten. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

  8. Veranstaltungsort und -zeitraum:
    Des Christopher Street Day Straßenfest beginnt offiziell am 31. Mai 2025 und endet am 01. Juni 2025. Ort der Veranstaltung ist das Gelände der Fußgängerzone Leverkusen-Schlebusch, Bergische Landstraße, 51375 Leverkusen, der Marktplatz Schlebusch sowie Teile der Morsbroicher Straße und Martin-Luther-Straße.
    Jeder Ausstellende hat darauf zu achten, dass der eigene Stand am 31. Mai 2025 spätestens 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn aufgebaut und das eigene Fahrzeug auf den dafür ausgewiesenen Parkflächen geparkt wird. Die Dekoration und Präsentation des Standes liegen in der Verantwortung des Ausstellenden, lediglich das im Vertrag bestellte Equipment wird vom Veranstalter gestellt.

  9. Standbeaufsichtigung:
    Während der Gesamtdauer der Veranstaltung ist die Ausstellende Partei verpflichtet, auf die eigene Ausstellungsware und privaten Besitztümer selbst zu achten.

  10. Ausstellungsende und Abbau:
    Am 02. Juni 2024 um 20.00 Uhr darf die Ausstellende Partei den eigenen Stand wieder abbauen. Erst zu dieser Zeit ist das Befahren des Ausstellungsgeländes mit dem PKW zum Einladen der mitgebrachten Produkte und Materialien gestattet. Müll und Unrat haben die Ausstellenden selbst zu entsorgen!

  11. Versicherung, Haftung, Genehmigung:
    Eigene Versicherung gegen die üblichen versicherungsfähigen Gefahren des Auf- und Abbaus, der Personenschäden, des Transportes und der Diebstähle am Stand einschließlich jeder Haftpflicht, ist Voraussetzung jeder Teilnahme und Pflicht aller anmeldenden Ausstellenden, zugleich auch für alle von ihnen beauftragten Personen. Die Ausstellenden sind verpflichtet, an ihren ausgestellten Apparaten, Geräten usw. Schutzvorschriften anzubringen, die den berufsgenossenschaftlichen Unfallvorschriften entsprechen. Die Ausstellenden erkennen es an, dass keinerlei Schadensansprüche gegen den Veranstalter oder den Platzeigner zulässig sind. Für alle Beschädigungen an Platz und Haus haften jeweils die Ausstellenden, auch für die von ihnen beauftragten Personen. Die Ausstellenden sind jeweils dafür verantwortlich, dass die für ihre und für die Tätigkeit ihrer Beauftragten auf den Stand erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind und die geltenden Vorschriften eingehalten werden.

  12. Schriftformklausel:
    Alle zusätzlichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

    Pride am Rhein e.V.
    Postfach 220133
    51322 Leverkusen
    Telefon: +49 (0) 214 311 90 894
    E-Mail: event@prideamrhein.de