Anmeldung zum 1. LeverkusenPride 2024

Der LeverkusenPride wird am Samstag, den 01.06.2024 durch den Ortsteil Leverkusen-Schlebusch laufen. Dieser ist eine angemeldete politische Demonstration nach dem deutschen Versammlungsrecht. Ausrichter dieser Demonstration ist der Verein Pride am Rhein e.V. im Sinne des Demonstrations- bzw. Versammlungsrecht. Über Anträge zur Teilnahme entscheidet Pride am Rhein e.V..


Die Anmeldung für den LeverkusenPride 2024 ist geschlossen. Teilnahme weiterhin möglich.

Wenn du mit uns gemeinsam für mehr Queere Menschenrechte und gegen rechtes Gedankengut demonstrieren möchtest, komm gerne zu uns.

Wir stellen uns ab 11.00 Uhr in der Saarstraße, 51375 Leverkusen auf. Die Demonstration startet mit einer kurzen Kundgebung und setzt sich um 13.00 Uhr in Bewegung. Zur besseren Planung würden wir uns über eine kurze Info über das Kontaktformular unten freuen.

Wir freuen uns auf euch.

Solltest Du für die Demonstration Wangenengel benötigen, kannst du die an die Wangenengel Leverkusen wenden.


Allgemeine Bedingungen für Teilnehmende:

Anmeldung

Zur Teilnahme am LeverkusenPride ist das ausfüllen und abschicken eines Anmeldeformulars grundsätzliche Voraussetzung. Die Anmeldung muss bis spätestens 20.05.2024 beim Veranstaltungsleiter postalisch oder per E-Mail eingegangen sein. Eine Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt, ist nicht möglich.

Die Positionen im LeverkusenPride werden vom Veranstaltungsleiter festgelegt. Sollte es einen expliziten Positionswunsch geben, muss dieses bei der Anmeldung mit angegeben werden. Es wird dann versucht, dem Wunsch zu entsprechen. Dieses kann aber im Vorfeld nicht garantiert werden.

 

Teilnahmegebühren

Die Teilnahmegebühren ergeben sich aus der angemeldeten Gruppe. Fußgruppen sind alle kostenfrei. Fahrzeuge kosten je nach Gewicht entsprechend der Auflistung:

bis

3,5t

-

100,00 €

ab

3,5t

-

250,00 €

ab

7,5t

-

500,00 €

größer

7,5t

nach

Rücksprache

Die Rechnung der Teilnahmegebühren wird an die angegebene Adresse versandt. Der ausgewiesene Betrag ist bis zum 20.05.2024 auf das Konto von Pride am Rhein einzuzahlen.

 Verwendungszweck:

„Rechnung-Nr., LeverkusenPride 2024“

Sollte bis zum angegebenen Datum kein Geldeingang verzeichnet sein, ist eine Teilnahme am LeverkusenPride nicht möglich.

 

Datenschutz

Mit der Unterschrift erlaube ich dem Verein Pride am Rhein die Daten von mir und meiner angemeldeten Gruppe zum Zwecke der Datenspeicherung und Verarbeitung dauerhaft abzuspeichern. Diese Erlaubnis kann ich ohne Angabe von Gründen jederzeit schriftlich oder per E-Mail wiederrufen.

 

Zulässige Gruppen und Organisationen

Beim LeverkusenPride 2024 sind nur Gruppen und Organisationen zulässig, die entweder der Queeren Community angehören oder aber die sich mit diesem Thema beschäftigen, auseinandersetzen und öffentlich unterstützen.

Es dürfen teilnehmen:

Vereine, Organisationen, Projekte, Initiativen, Gruppen etc. der LGBTQI+ und Queeren Community, oder solche die diese erkennbar und eindeutig unterstützen.

Firmen, Unternehmen, Konzerne, Gesellschaften, Behörden, Parteien, Gewerkschaften, etc. die innerbetrieblich Diversity - Managements oder interne LGBTQI+ - Netzwerke fördern und nutzen.

Jeder Teilnehmer setzt sich öffentlich und sichtbar für die Rechte und gesellschaftliche Akzeptanz der Queeren Community ein. Der Verein Pride am Rhein behält sich vor, Gruppen oder Organisationen die nicht den oben genannten Vorgaben entsprechen, von der Teilnahme auszuschließen.

Die Teilnahme am LeverkusenPride geschieht auf eigenes Risiko.

 

TÜV, GEMA, Ordnerpersonal

Alle teilnehmenden Gruppen sind selbstständig für die Anmeldung von TÜV und GEMA verantwortlich. Darüber hinaus müssen von allen Teilnehmenden Gruppen die Fahrzeuge mitführen, ausreichend Ordnerpersonal gestellt werden. Alle Fahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, verkehrstauglich und versichert sein.

Ordnerpersonal

Um die Sicherheit der Zuschauer zu gewährleisten ist es erforderlich, für alle Motorbetriebene Fahrzeuge Ordnerpersonal zu stellen. Behördliche Vorgabe ist eine Person pro Rad. Die so genannten „Wagenengel“ müssen beim Einsatz zum Beginn des LeverkusenPride 2024 mindestens 18 Jahre alt sein. Darüber hinaus müssen sie körperlich wie geistig ohne Einschränkungen belastbar sein. Die „Wagenengel“ müssen mit Warnwesten ausgestattet sein. Es ist diesen untersagt, so genanntes „Infomaterial“ zu verteilen.

Vor und während des LeverkusenPride ist es absolut verboten, Alkohol, Drogen oder andere berauschende Mittel zu sich zu nehmen. Die Polizei wird stichprobenartig Kontrollen durchführen.

Zusätzlich zu den „Wagenengeln“ muss pro Gruppe eine Person benannt werden, die innerhalb der Gruppe auf die Einhaltung der Demonstrationsrichtlinien achtet und bei etwaigen verstößen die betreffenden Personen darauf hinweist.

Nicht zulässige Fahrzeuge

Zur Parade sind keine Fahrzeuge (z.B. Kutschen) zugelassen, die durch Tiere (z.B. Pferde) sowie durch Menschen, gezogen werden. Auch Fahrzeuge die 40t überschreiten dürfen nicht an der Demonstration teilnehmen. Die Maximalhöhe von 4 Meter über dem Boden darf nicht überschritten werden. Fahrzeuge über der zulässigen Breite von 2,55 Meter oder Länge von 18,50 Meter dürfen nicht teilnehmen. Ausnahmen sind durch den Verein zu prüfen und zu genehmigen.

Sicherheit und Verantwortung

Für die Sicherheit der Personen auf den Fahrzeugen und der Aufbauten sowie auch Dekorationen, sind die Teilnehmer selber zivilrechtlich und strafrechtlich verantwortlich.

Die Aufbauten auf den Fahrzeugen müssen so angebracht werden, dass ein herabstürzen von mitfahrenden Personen komplett ausgeschlossen ist, durch z.B. das anbringen von Geländern, Gittern oder ähnlichem. Darüber hinaus ist auf rutschfesten Boden zu achten. Ein Feuerlöscher mit 6kg Löschpulver Inhalt ist auf jedem Fahrzeug mitzuführen.

 

Unzulässige Werbung und Propaganda

Beim LeverkusenPride ist es untersagt, Kleidung, Werbung oder Propagandamaterial zu zeigen, zu verwenden oder zu verbreiten welches:

-             Volksverhetzung

-             Diskriminierung

-             Wahlwerbung

-             Antisemitismus

-             Menschenfeindlichkeit

-             Sexismus

-             Rassismus

-             Homo-, Trans- und Interfeindlichkeit

-             antidemokratisches

 beinhaltet.

 

Werbung und „Infomaterial“

Es darf beim LeverkusenPride gerne Werbung und „Infomaterial“ unter den Zuschauern verteilt werden. Darunter sind zu verstehen:

-             Kondome

-             Flyer

-             Aufkleber

-             Süßigkeiten

-             Fächer

oder ähnliches.

Ein Verkauf oder Verteilung von Waren, offenen Lebensmitteln, alkoholischen Getränken, Betäubungsmitteln sowie Medikamenten ist während der gesamten Demonstration komplett untersagt.

An den Fahrzeugen darf gerne Werbung von der Organisation, Firma oder den Sponsoren angebracht werden. Diese sollte nicht über 30% der Gesamtfläche hinausgehen. Direkte Werbung für etwaige Dienstleistungen oder Produkte ist nicht erwünscht. Die angebrachte Werbung sollte möglichst einen Bezug zum LeverkusenPride und/oder zur Queeren Community haben.

 

Beschallung

Eine Beschallung am Aufstellungsort ist aufgrund des Lärmschutzes der Anwohner auf ein Minimum zu reduzieren. Die Lautstärke der Beschallung darf während der Demoparade den Maximalwert von 95 db nicht überschreiten.

Am Ende der Paradestrecke ist die Beschallungsanlage sofort auszuschalten und darf nicht weiter betrieben werden.

 

Durchführung und Allgemeines

Es ist während der Parade ein zu- oder absteigen auf oder vom Fahrzeug verboten.

Außerhalb der Demonstrationsfläche gilt die Straßenverkehrsordnung. Dort dürfen unter keinen Umständen Personen auf der Ladefläche oder Aufbauten der Fahrzeuge mitfahren.

Auf einen ausreichenden Abstand während der Parade zwischen 2 Fahrzeugen und/oder zu Fußgruppen muss zu jedem Zeitpunkt geachtet werden.

Ein nicht notwendiges eigenständiges Anhalten während der Demonstration ist zu unterlassen. Zusätzlich darf die vorgegebene Demonstrations-strecke nicht eigenständig verlassen werden.

Ausnahmen sind:

-             es ist Gefahr in Verzug,

-             ein Einsatzfahrzeug muss vorbei

-             die Veranstaltungsleitung, die Polizei oder eine andere Ordnungsbehörde ordnet dieses an.

Die Aufstellung beginnt um 11:00 Uhr.

Die Aufstellfläche wird mit den Startnummern markiert.

Der Verantwortliche der jeweiligen teilnehmenden Gruppe oder Fahrzeuges muss durchgängig telefonisch über das Mobiltelefon erreichbar sein.

Aufstellort ist die Saarstraße, je nach Anmeldungen wird dieser um die Mühlheimer-Straße bis hin zur Straßenbahn der Linie 4 ergänzt. Alle Fahrzeuge müssen auf der rechten Straßenseite so abgestellt werden, dass keine Behinderungen von Rettungs- und Einsatz-fahrzeugen entstehen.

Die jeweilige Startpositionsnummer wird dem Verantwortlichen bzw. dem Anmeldenden vorab per Mail mitgeteilt.

Alle Gruppen müssen sich bis spätestens 12:45 Uhr vollständig an ihrem Aufstellort befinden.

Sämtliche Fahrer müssen sich um 12:45 Uhr in ihrem Fahrzeug befinden.

Um 13:00 Uhr startet der LeverkusenPride.

Die Paradestrecke führt über die Mühlheimer-Straße auf die Bergische Landstraße (Schlebuscher Fußgängerzone) in die Gezelinallee.

Ende der Demonstrationsstrecke befindet sich in der Gezelinallee. Die Beendigung der Veranstaltung ist, je nach Teilnehmer- und Zuschauerzahl, gegen 15:00 Uhr geplant.

Jegliche Beschallung ist am Ende der Paradestrecke sofort einzustellen.

Auf der Gezelinallee ist ein Bereich eingerichtet, wo das Absteigen von den Fahrzeugen möglich ist.

Alle Fahrzeuge bleiben ohne Ausnahme auf der rechten Fahrspur in Richtung Westen (Oulustraße).

An der Kreuzung Gezelinallee/Oulustraße, ergibt sich die Möglichkeit der Abfahrt in alle Richtungen (Leverkusen Mitte/ Köln/ Bergisch Gladbach usw.).

Es herrscht bei der gesamten Demonstration ein absolutes Glasverbot bei allen Teilnehmer.

Jeglicher anfallender Müll ist durch die Teilnehmenden selbstständig zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine Entsorgung von anfallenden Müll auf der Paradestrecke ist zu unterlassen.

Das „Abfeuern“ von Konfettikanonen oder das einsetzten von Bengalos oder Rauchtöpfen, ist behördlich komplett untersagt.

Den Anordnungen der Veranstaltungsleitung, seiner Helfer*Innen, den Ordnungsbehörden wie auch der Polizei ist dringend Folge zu leisten.

Bei Nichteinhaltungen der „Allgemeinen Bedingungen für Teilnehmende“ des LeverkusenPride und der Demonstrations-richtlinien ist ein sofortiger Ausschluss an der Teilnahme nicht ausgeschlossen. Ein grobes Vergehen kann auch einen Ausschluss in den Folgejahren nach sich ziehen.

Nach dem Ende der Demoparade gibt es die Möglichkeit, an dem Programm in der Fußgängerzone (Straßenfest/ Infomeile) und am Arkadenplatz (Bühne) teilzunehmen.

 

Haftungsausschluss:

Der Veranstalter Pride am Rhein kann für selbst verschuldete Vorkommnisse, Unfälle oder grob fahrlässiges Verhalten der Teilnehmer nicht in Verantwortung oder Regress genommen werden. Die anmeldende Person / Organisation spricht den Veranstalter von jeglichen Schadensersatz-ansprüchen sowie Haftungsansprüchen Dritter frei.

Sollte es dazu kommen, dass die Durchführung der Veranstaltung entweder durch die Behörden nicht genehmigt oder abgesagt wird oder aber diese Wetterbedingt bzw. durch höhere Gewalt nicht durchführbar ist, ist die Haftung und der Anspruch von Rückerstattung von Kostenbeiträgen durch den Veranstalter ausgeschlossen.